Unsere Leistungen
Als Fachanwälte sehen wir uns einerseits als Spezialisten für die
Rechtsgebiete der Fachanwaltschaft (Bau- und Architektenrecht,
Verwaltungsrecht, Agrarrecht), als Rechtsanwälte jedoch auch der
umfassenden Beratung unserer Mandanten verpflichtet.
So hilft ein Spezialist für Baurecht wenig, wenn er nicht auch im
Falle der Insolvenz eines Auftraggebers oder Auftragnehmers
beratend tätig sein kann, ein Spezialist für Verwaltungsrecht wenig,
wenn er nicht auch in den oftmals mit der verwaltungsrechtlichen
Problematik zusammen hängenden Ordnungswidrigkeit helfen kann.
Und was hilft der schönste Titel ohne eine kompetente Zwangsvoll-
streckung.
Nur die Verbindung von Spezialisierung mit einem ausreichenden
Maß an Generalisierung hilft dem Mandanten, also Ihnen, wirklich.
Daneben versuchen wir mit dem Angebot der Mediation Rechts-
suchenden eine schnelle und angenehme (angenehmere) Form
der Konfliktlösung anzubieten.
So teilt sich die nachfolgende Darstellung in die speziellen Leisun-
gen, die allgemeinen Leistungen und den Bereich der Zwangs-
vollstreckung.
I. Spezielle Leistungen
Die Darstellung der speziellen Leistungen der beiden Anwälte finden
Sie auf deren Seite.
II. Allgemeine Leistungen
Neben den vorstehenden besonderen Leistungen stehen wir Ihnen
für alle anfallenden Fragen des allgemeinen Zivilrechts, insbesondere
die Erstellung und Prüfung von Verträgen aller Art, der Beratung zu
familien- und erbrechlichen Fragen einschließlich der Erstellung von
Testamenten und Vorsorgevollmachten zur Verfügung.
Herr RA von der Wense deckt darüber hinaus auch die Felder des
Verwaltungsrechts und des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts ab,
was insbesondere auch die Raser betrifft.
III. Forderungseinzug / Inkasso
Im Bereich des Forderungseinzuges/Inkasso stehen wir in Kokurrenz
zu der Vielzahl von Inkassounternehmen, die mehr oder weniger gro-
ßem Erfolg versuchen, Ihre Forderungen einzutreiben. Hier ist aus-
drücklich darauf hinzuweisen, dass Anwälte im Bereich des
Inkassos berechtigt sind, die gesetzlichen Gebühren anteilig zu stun-
den.
Kommt es bei der Einschaltung von Inkassounternehmen nachfolgend
zu einem gerichtlichen Verfahren, müssen auch dort Anwälte einges-
etzt und zu den gesetzlichen Gebührensätzen bezahlt werden. Inkasso-
kosten sind in diesen Verfahren oftmals strittig und werden nicht immer
ersetzt.
Da auch Anwaltskanzleien im Zusammenhang mit Klagen den Aufent-
haltsort von Schuldnern und für die Zwangsvollstreckung deren Vermö-
gen ermitteln müssen, sind auch diese gut auf die im Bereich des For-
derungseinzuges/In-kasso anfallenden Arbeiten gerüstet. Zusätzlich zu
den Inkassounternehmen prüfen jedoch die Anwälte vor dem Einzug die
Berechtigung der Forderungen und bieten Ihnen insoweit mehr, als die
im Ergebnis nicht werniger teueren Inkassounternehmen.
Prüfe Sie deshalb, ob es nicht auch für Inkassoaufgaben wirtschaftlich
günstiger ist, (gleich) einen Anwalt zu beauftragen!
IV. Zwangsvollstreckung
Der Bereich der Zwangsvollstreckung wird oftmals unterschätzt, obwohl
bei dieser Tätigkeit der gleiche Schaden für den Mandanten entstehen
kann, wie bei einer fehlerhaften Vertretung im Prozess.
Als Voraussetzung für eine erfolgreiche Zwangsmaßnahme bedarf es
neben einem vollstreckbaren Titel (Urteil, notarielles Schuldanerkennt-
nis etc.) der sorgfältigen Ermittlung des Schuldnervermögens um einen
effektiven Zugriff zu ermöglichen. Hier braucht es in erster Linie die Zu-
arbeit des Mandanten. Kontoverbindungen, vertragliche Ansprüche,
Grundvermögen etc. sind zu ermitteln und zu bewerten. Die Reihen-
folgen der Zwangsmaßnahmen ist festzulegen, bevor es dann zu einer
Umsetzung kommt.
Hier versuchen wir mit gezielten Fragen an unsere Mandanten Anhalts-
punkte bzw. Angriffspunkte aufzuspüren um das gesetzte Ziel zu er-
reichen. Soweit möglich, ermitteln wir selbst, so z. B. bei den Eigen-
tümerkarteien der Grundbuchämter.
Wir beseitigen Denkhindernisse!