Miet- und Pachtrecht
Das Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ein weiterer Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit.
Aus Sicht des Vermieters liegt der Schwerpunkt in der Beendigung besteh-ender Mietverhältnisse, welche insbesondere im Wohnungsmietrecht erheb-lichen Beschränkungen unterliegt, um die Mieter zu schützen.
Im Bereich der gewerblichen Vermietung konzentriert sich die Tätigkeit besonders auf die Prüfung abzuschließender Mietverträge und die Über-arbeitung bestehender Verträge. Aufgrund der zumeist langjährigen Folgen besteht hier erheblicher Prüfungsbedarf. Dieses gilt für Mieter und für Vermieter.
Aus Sicht der Mieter drehen sich die Rechtsfragen oftmals um Betreibskos-tenabrechnungen, eine besonderes unerquickliche Materie, welche meist kostengünstiger durch die örtlichen Mietervereine bearbeitet werden kann.
Der Bereich des Pachtrechts wird im Rahmen des Landwirtschaftsrecht durch Rechtsanwalt v. der Wense bearbeitet.