Unsere Leistungen
Als Fachanwälte sehen wir uns einerseits als Spezialisten für die Rechts-gebiete der Fachanwaltschaft (Bau- und Architektenrecht, Verwaltungsrecht), als Rechtsanwälte jedoch auch der umfassenden Beratung unserer Man-danten verpflichtet. So hilft ein Spezialist für Baurecht wenig, wenn er nicht auch im Falle der Insolvenz eines Autraggebers oder Auftragnehmers be-ratend tätig sein kann, ein Spezialist für Verwaltungsrecht wenig, wenn er nicht auch in den oftmals mit der verwaltungsrechtlichen Problematik zusam-menhängenden Ordnungswidrigkeit helfen kann. Und was hilft der schönste Titel ohne eine kompetente Zwangsvollstreckung.
Nur die Verbindung von Spezialisierung mit einem ausreichenden Maß an Generalisierung hilft dem Mandanten, also Ihnen, wirklich.
So teilt sich die nachfolgende Darstellung in die speziellen Leisungen, die allgemeinen Leistungen und den Bereich der Zwangsvollstreckung.
I. Spezielle Leistungen
Die Darstellung der speziellen Leistungen der beiden Anwälte finden Sie auf deren Seite.
II. Allgemeine Leistungen
Neben den vorstehenden besonderen Leistungen stehen wir Ihnen für alle anfallenden Fragen des allgemeinen Zivilrechts, insbesondere die Erstel-lung und Prüfung von Verträgen aller Art, der Beratung zu familien- und erbrechlichen Fragen einschließlich der Erstellung von Testamenten und Vorsorgevollmachten zur Verfügung.
Herr RA von der Wense deckt darüber hinaus auch die Felder des Verwal-tungsrechts und des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts ab, was ins-besondere auch die Raser betrifft.
III. Forderungseinzug / Inkasso
Im Bereich des Forderungseinzuges/Inkasso stehen wir in Kokurrenz zu der Vielzahl von Inkassounternehmen, die mehr oder weniger großem Erfolg versuchen, Ihre Forderungen einzutreiben. Hier ist ausdrücklich darauf hin-zuweisen, dass auch Anwälte im Bereich des Inkassos berechtigt sind, die gesetzlichen Gebühren anteilig zu stunden.
Kommt es bei der Einschaltung von Inkassounternehmen nachfolgend zu einem gerichtlichen Verfahren, müssen auch dort Anwälte eingesetzt und zu den gesetzlichen Gebührensätzen bezahlt werden. Inkassokosten sind in diesen Verfahren oftmals strittig und werden nicht immer ersetzt.
Da auch Anwaltskanzleien im Zusammenhang mit Klagen den Aufenthaltsort von Schuldnern und für die Zwangsvollstreckung deren Vermögen ermitteln müssen, sind auch diese gut auf die im Bereich des Forderungseinzuges/In-kasso anfallenden Arbeiten gerüstet. Zusätzlich zu den Inkassounternehmen prüfen jedoch die Anwälte vor dem Einzug die Berechtigung der Forde- rungen und bieten Ihnen insoweit mehr, als die im Ergebnis nicht werniger teueren Inkassounternehmen.
Prüfe Sie deshalb, ob es nicht auch für Inkassoaufgaben wirtschaftlich günstiger ist, einen Anwalt zu beautragen!
IV. Zwangsvollstreckung
Der Bereich der Zwangsvollstreckung wird oftmals unterschätzt, obwohl bei dieser Tätigkeit der gleiche Schaden für den Mandanten entstehen kann, wie bei einer fehlerhaften Vertretung im Prozess.
Als Voraussetzung für eine erfolgreiche Zwangsmaßnahme bedarf es neben einem vollstreckbaren Titel (Urteil, notarielles Schuldanerkenntnis etc.) der sorgfältigen Ermittlung des Schuldnervermögens um einen effektiven Zugriff zu ermöglichen. Hier braucht es in erster Linie die Zuarbeit des Mandanten. Kontoverbindungen, vertragliche Ansprüche, Grundvermögen etc. sind zu ermitteln und zu bewerten. Die Reihenfolgen der Zwangsmaßnahmen ist festzulegen, bevor es dann zu einer Umsetzung kommt.
Hier versuchen wir mit gezielten Fragen an unsere Mandanten Anhaltspunkte bzw. Angriffspunkte aufzuspüren um das gesetzte Ziel zu erreichen. Soweit möglich, ermitteln wir selbst, so z. B. bei den Eigentümerkarteien der Grund- buchämter.
Unsere Mitarbeiterin Frau Kerstin Koch hat sich seit mehreren Jahren auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung spezialisiert und steht Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.