Wohnungseigentumsrecht
Das Recht der Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) regelt eine rechtliche Sonderheit.
Ist nach dem bundesdeutschen Recht eine Trennung zwischen dem Eigen- tum am Grundstück und dem Eigentum am Gebäude nicht vorgesehen, so findet sich im Wohnungseigentum eine Trennung zwischen dem Eigentum am Grundstück und der Gebäudehülle, welche der Wohnungseigentümer-gemeinschaft in ihrer Gesamtheit zustehen und dem Eigentum an den, in dem aufstehenden Gebäude befindlichen Wohnungen, welche als sog. Sondereigentum dem jeweiligen Wohnungseigentümer alleine zusteht.
Bereits aus dem Konstruktion lassen sich die drohenden Konflikte erspüh- ren.
So kann es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den jeweiligen Woh-nungseigentümern kommen. Diese müssen als Gemeinschaft das Grundstück und die Gebäudehülle gemeinsam instandhalten. Einzelne Wohnungseigen-tümer wollen die Gebäudehülle verändern, um ihre Wohnung zu vergrößern, andere wollen oder können die laufenden Kosten nicht tragen.
So stellt sich die Frage, ob die Gemeinschaft die Heizung zu der Wohnung der säumigen Wohnungseigentümer abdrehen darf oder ob man Woh-nungseigentümer aus der Gemeinschaft ausschließen darf und vieles mehr.
Ein Vielzahl von Konflikten rührt aus dem Kauf der Wohnungen. Welche Rechte stehen dem Erwerber einer Wohnung hinsichtlich des Gemein-schaftseigentums zu? Wie lange kann er sie geltend machen? Welche Rechte können durch die Wohnungseigentümergemeinschaft geltend ge-macht werden? Was tun, wenn die anderen Wohnungseigentümer nicht handeln wollen?
Das Wohnungseigentumsrecht ist ein Spezialgebiet, welches unmittelbar an Baurecht und Gesellschaftsrecht grenzt.
Auch hier gilt:
frühzeitige Beratung gibt Sicherheit! Sprechen Sie uns an.
Weitere ausführliche Informationen finden Sie hier.