Grundstücks- und Immobilienrecht

Das Grundstücks- und Immobilienrecht umfasst im Wesentlichen den Ver-  kauf und Erwerb von Grundstücken und Immobilien und deren Belastung     mit Hypotheken, Grundschulden und Dienstbarkeiten. Die anwaltliche Tätigkeit konzentriert sich hier besonders auf die Prüfung von Kaufverträ-  gen und die beratung hinsichtlich der mit dem Kauf oder Verkauf verbun-  denen Risiken der Vertragsparteien.

Weiter schließt es das Recht der Grundstückseigentümer untereinander ein, wenn das Grundstück einer Mehrheit von Eigentümern oder einer Miteigen-tümergemeinschaft gehört.

Daneben steht der beliebte Bereich des Nachbarschaftsrecht, d.h. das Ver-hältnis der Eigentümer von zwei nebeneinader gelegenen Grundstücken. Diese Rechtsverhältnisse sind in einigen Bundesländern in speziellen Ge-setzen geregelt, so z.B. im Brandenburgischen Nachbarrechtsgesetz, in an-  deren Bundesländern fehlt eine gesetzliche Regelung, so z. B. in Mecklen-   burg-Vorpommern.