Baurecht

Das Baurecht ist geprägt von den Interessen des Bauherrn, möglichst  schnell eine mangelfreie Leistung zu erhalten und dem Interesse des Bauunternehmers, für seine Leistung eine angemessene Vergütung zu erhalten.

Aus dieser unterschiedlichen Interessenlage resultiert eine große Palette möglicher Konflikte, welche einzeln oder in Gruppen geeignet sind, das vernünftige und zielgerichtete Miteinander zu gefährden. Aufgabe des Juristen muss es sein, die Konflikte und ihre Ursachen möglichst schnell zu erkennen und aufzuzeigen.

Erst das Verstehen der Ursachen ermöglicht es, im Interesse der Partei    eine Lösung zu finden. Erst das Verstehen ermöglicht es, den Konflikt nicht weiter zu verschärfen.

Weitere Darlegungen zu den Interessenlagen der Baubeteiligten und eine Erläuterung der wesentlichen Begriffe des Baurechts finden Sie hier.