Architektenrecht
Das Architektenrecht umfaßt das Recht der Archtekten und Ingenieure, deren Verhältnis untereinander, zum Bauherren und zu den am Bau Beteiligten Unternehmen.
Im weiteren Sinne umfaßt es auch die von den Archtiekten einzuhaltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, so insbesondere die jeweilis geltende Bauordnung und die denkmalrechtlichen Vorschriften.
Weitere Ausführungen zum Archtektenrecht, insbesondere zur Vergütung der Architekten finden Sie hier.