Arbeitsrecht
Das deutsche Arbeitsrecht ist geprägt von einer ungleichen Interessenlage und einer ungleichen Verteilung der Kräfte.
So ist der Arbeitgeber zwar an einer langjährigen Beschäftigung seiner quali-fizierten Mitarbeiter interessiert, in Krisensituationen wünscht er sich jedoch die Möglichkeit, sich ganz oder für eine gewisse Frist von dem Arbeitnehmer trennen zu können.
Der Arbeitnehmer ist seinerseits an einer möglichst langfristigen Beschäfti-gung interessiert. Eine Kündigung ist regelmäßig nicht in seinem Interesse. Ihm steht jedoch der Gesetzgeber zur Seite, der seinerseits eine Arbeitslosig-keit und eine damit verbundene Belastung der Bundesagentur für Arbeit und später der öffentlichen Hand abwenden will.
Sind für den Bereich des Handwerks im Winter Regelungen gefunden worden, so fehlt es an effektiven Regelungen für den Fall der Krise eines Unternehmens.
Ziel unserer anwaltlichen Tätigkeit ist es deshalb, Regelungen für eine ein-vernehmliche Fortführung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses zu suchen oder aber Wege für eine möglichst einvernehmliche Beendigung des Arbeits-verhältisses aufzuzeigen. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten dienen im Ergebnis niemanden.
Verständnis für die bestehende Situation einzuwerben, die gegenseitigen Ziele herauszuarbeiten und auf dieser Basis Lösungen zu suchen, muss das vorrangige Ziel eines anwaltlichen Beraters sein.